AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Blobel Consulting GmbH
für die Marke „Der Werbefuchs“

Stand: 01. Januar 2025

 

  1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Blobel Consulting GmbH, handelnd unter der Marke „Der Werbefuchs“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Mit Erteilung einer Bestellung erkennt der Auftraggeber diese AGB als Vertragsbestandteil an. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftragnehmer ausdrücklich auf die AGB verweist oder der Auftraggeber gesondert zustimmt.

 

  1. Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Werbedienstleistungen auf digitalen out-of-home (DOOH) Werbesäulen an Standorten mit hoher Besucherfrequenz.

(2) Die genauen Leistungsinhalte ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.

 

  1. Vertragsschluss und Leistungserbringung

(1) Ein Vertrag kommt durch Annahme der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zustande.

(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer das Werbematerial in geeigneter Form und rechtzeitig zur Verfügung.

(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Werbematerial abzulehnen, wenn es gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder gegen Rechte Dritter verstößt. Dies betrifft insbesondere Inhalte, die gegen das Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht verstoßen oder diskriminierende, beleidigende, sittenwidrige oder politische Aussagen enthalten.

 

 

(4) Nach Erteilung der Bestellung durch den Auftraggeber und Bestätigung durch den Auftragnehmer sind Änderungen oder Anpassungen der gebuchten Werbeleistung nur mit Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Bereits erbrachte Leistungen oder eingeplante Werbezeiten können nicht erstattet oder umgebucht werden.

(5) Der Auftraggeber kann den Werbeinhalt monatlich ohne Zusatzkosten ändern, sofern die neuen Werbematerialien mindestens drei Werktage vor Beginn des neuen Kalendermonats in einer gängigen, für die Werbesäulen geeigneten Datei vollständig und fehlerfrei übermittelt werden. Verspätete oder fehlerhafte Einreichungen führen dazu, dass der zuletzt übermittelte Inhalt weiterhin geschaltet bleibt, ohne dass dem Auftraggeber ein Erstattungs- oder Nachbesserungsanspruch zusteht.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  1. Geeignete Werbemittel bereitzustellen, die den technischen Anforderungen des Auftragnehmers entsprechen.
  2. Die vollständigen und finalen Werbemittel mindestens drei Werktage vor Schaltungsbeginn in einer für die Werbesäulen geeigneten Datei zu liefern.
  3. Sicherzustellen, dass alle übermittelten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.
  4. Fehler in den gelieferten Werbemitteln selbst zu überprüfen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Werbemittel auf Richtigkeit, Qualität oder Rechtskonformität zu prüfen.
  5. Sämtliche Kosten zu tragen, die durch fehlerhafte, nicht verwertbare oder verspätet gelieferte Werbemittel entstehen.

 

  1. Preise, Zahlung und Verzug

(1) Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt gemäß der Rechnung des Auftragnehmers und ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer behält sich vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

(4) Der Auftraggeber ist zur vollständigen Zahlung verpflichtet, auch wenn er seine Werbemittel nicht oder nicht rechtzeitig bereitstellt. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf die gebuchten Werbeleistungen nicht.

 

 

 

  1. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Erreichung bestimmter Werbeziele des Auftraggebers.

(2) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbung und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Eine Haftung des Auftragnehmers besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(4) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den Betrag der vereinbarten Vergütung begrenzt, höchstens jedoch auf 5.000 EUR, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(5) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, sind ausgeschlossen.

(6) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Werbesäulen oder eine bestimmte Platzierung der Werbung innerhalb der Sendezeiten. Technische Störungen, Wartungen oder Ausfälle der digitalen Werbeflächen stellen keinen Mangel dar und begründen keine Ansprüche des Auftraggebers auf Erstattung oder Ersatzleistungen.

 

  1. Vertragsdauer und Stornierung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

(2) Eine Stornierung oder ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Vertragsverhältnis endet ausschließlich mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

  1. Höhere Gewalt

(1) Ist die Werbesäule durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemie) nicht nutzbar, so verlängert sich die Werbezeit automatisch um den Zeitraum der Beeinträchtigung.

(2) Eine vorübergehende Schließung des Standorts stellt keinen Kündigungsgrund dar und entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht. Im Falle einer dauerhaften Schließung bemüht sich der Auftragnehmer um eine gleichwertige alternative Werbemöglichkeit. Kann der Auftragnehmer innerhalb von 60 Tagen keine adäquate alternative Werbemöglichkeit anbieten, kann der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen ab schriftlicher Mitteilung der endgültigen Standortschließung außerordentlich kündigen.

(3) Änderungen der Öffnungszeiten oder sonstige betriebliche Maßnahmen des Standortbetreibers liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und begründen weder einen Anspruch auf Ersatz, Verlängerung der Werbezeit noch eine Vertragsauflösung.

(4) Änderungen in der Standortgestaltung, Umfeldveränderungen oder eine Verlagerung der Werbefläche an einen gleichwertigen Standort begründen keine Minderung oder einen Rücktrittsgrund für den Auftraggeber. Ein gleichwertiger Standort liegt insbesondere vor, wenn sich die neue Werbefläche in einer vergleichbaren Umgebung mit ähnlicher Besucherfrequenz befindet.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort ist Augsburg.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Augsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist. Ist der Auftraggeber kein Kaufmann im Sinne des HGB, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

 

  1. Referenznutzung und Werbung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz in eigenen Marketingmaterialien, auf Webseiten oder Social-Media-Plattformen zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Der Auftragnehmer darf Bild- oder Videomaterial der durchgeführten Werbekampagnen für eigene Werbezwecke verwenden, sofern keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

  1. Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Der Auftraggeber darf Forderungen aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte abtreten.

(4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.